Berücksichtigung und Unterstützung des Umgangsrechts von Eltern und Kindern, die getrennt leben. Dabei wird die Förderung und Sicherstellung eines kindeswohlorientierten Umgangs zwischen beiden Elternteilen im Sinne des § 1684 BGB betont.
Im Rahmen einer elterlichen Einigung und der Gutachtenerstellung wird auf folgende Punkte geachtet:
Professionelle Bewertung und Gestaltung der elterlichen Sorge für ein Kind oder mehrere Kinder. Dabei werden Lösungen erarbeitet, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen und die elterliche Verantwortung berücksichtigt und unterstützt.
Im Rahmen einer elterlichen Einigung und der Gutachtenerstellung wird auf folgende Punkte geachtet:
Professionelle Beurteilung und Analyse von Situationen, in denen das Wohl eines Kindes gefährdet sein könnte. Es zielt darauf ab, durch eine umfassende Betrachtung und Lösungsfindung zum Schutz des Kindes beizutragen.
Im Rahmen einer Einigung und der Gutachtenerstellung wird auf folgende Punkte geachtet:
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